Verordnungsmuster

Verkürzter Auszug aus dem Text des Hilfsmittelverzeichnisses der GKV:

„CPM-Bewegungsschienen (Knie / Schulter) können erforderlich sein, wenn der erforderliche Bewegungsumfang ... nur durch die zusätzliche Anwendung einer CPM-Behandlung erreicht werden kann. Die Versorgung mit einer CPMBewegungsschiene hat unmittelbar postoperativ als temporäre Maßnahme zu erfolgen.“