CPM weiterhin auf Rezept

| CPM Therapie geht weiterhin zu Lasten der Krankenkassen und Unfallversicherer.
Veröffentlichung GBA Beschluss im Bundesanzeiger vom 04.09.2019

Die Therapie mit CPM Motorschienen ist eine seit Jahrzehnten etablierte Maßnahme der kontinuierlichen passiven Bewegungstherapie. Die Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit wurde aktuell in einem Beschluss des gemeinsamen Bundesausschusses bestätigt.

CPM Therapie geht weiterhin zu Lasten der Krankenkassen und Unfallversicherer

"Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 20. Juni 2019 beschlossen, die Anlage I („Anerkannte Untersuchungs- und Behandlungsmethoden“) der Richtlinie des G-BA zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung (MVV-RL) in der Fassung vom 17. Januar 2006 (BAnz. S. 1523), zuletzt geändert am 20. Juni 2019 (BAnz AT 22.08.2019 B5), wie folgt zu ändern:

I. Der Anlage I („Methoden, die als vertragsärztliche Leistungen zu Lasten der Krankenkassen erbracht werden dürfen“) wird folgende Nummer 31 angefügt:
„31. Häuslicher Einsatz von motorbetriebenen Bewegungsschienen (CPM) zur konservativen Behandlung oder nach operativen Eingriffen am Kniegelenk und am Schultergelenk"

Helfen Sie Ihren Patienten mit der Verordnung einer CPM Motorschiene!

Der vollständigen Beschluss ist im Bundesanzeiger nachzulesen unter dem Suchbegriff "CPM Bewegungsschiene":  Link Bundesanzeiger